ANERKENNUNG

Warum ist es wichtig, eine Anerkennung zu erhalten?

Um den Einstieg in den deutschen Arbeitsmarkt für Personen mit ausländischer Berufsqualifikation zu erleichtern, haben Bund und Länder gesetzliche Regelungen eingeführt, die die Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse feststellen und verbessern sollen. Seit dem 1. April 2012 ist das Anerkennungsgesetz des Bundes in Kraft, das vielen Berufen einen Rechtsanspruch auf Überprüfung der Gleichwertigkeit ihrer ausländischen Berufsqualifikation mit der entsprechenden deutschen Referenzausbildung gewährt. Bei der sogenannten “Gleichwertigkeitsprüfung” wird untersucht, inwieweit die ausländische Qualifikation mit einer deutschen Qualifikation vergleichbar ist. Dieser Anspruch gilt unabhängig von Herkunftsland und Aufenthaltsstatus und betrifft auch Fachkräfte im Ausland, die nach Deutschland kommen möchten, um hier zu arbeiten.

Welche Anforderungen sind zu erfüllen?

Grundsätzlich muss der Antragsteller einen Nachweis über den Abschluss einer Berufsausbildung oder eines Studiums im Ausland vorlegen. Der Nachweis alleiniger einschlägiger Berufserfahrung oder Schulungen reicht nicht aus, um die Gleichwertigkeit der Berufsqualifikation festzustellen. Zusätzlich muss die im Ausland abgeschlossene Berufsausbildung mit der entsprechenden inländischen Ausbildung in Deutschland vergleichbar sein.

Es gibt eine Unterscheidung zwischen reglementierten Berufen (z. B. Ärzte, Gesundheitspfleger, Krankenpfleger oder Lehrer) und nicht-reglementierten Berufen (z. B. Mechatroniker, Koch oder Bäcker).

Das Anerkennungsverfahren und die Prüfung der Gleichwertigkeit unterscheiden sich zwischen reglementierten und nicht-reglementierten Berufen, und sie haben unterschiedliche rechtliche Konsequenzen

Für einen reglementierten Beruf ist der Nachweis einer speziellen Qualifikation erforderlich. Das bedeutet, dass entweder eine entsprechende Ausbildung in Deutschland absolviert wurde oder eine ausländische Qualifikation vorliegt, die in Deutschland anerkannt ist.

Bei nicht-reglementierten Berufen können Sie in einigen Fällen ohne Anerkennungsverfahren in Deutschland arbeiten.

 

Als Drittstaatsangehöriger ist es insbesondere wichtig, dass Sie für ein Visum in der Regel immer eine Anerkennung Ihrer beruflichen, akademischen oder schulischen Abschlüsse benötigen.

Wie erfolgt das Anerkennungsverfahren?

Nach Einreichung der erforderlichen Nachweise bei der zuständigen Behörde wird diese das Verfahren unter Berücksichtigung der gesetzlichen Voraussetzungen durchführen, um festzustellen, ob wesentliche inhaltliche Unterschiede zwischen der im Ausland erworbenen Berufsqualifikation und dem deutschen Berufsabschluss bestehen. Dieser Prozess wird auch als “Gleichwertigkeitsprüfung” bezeichnet. Sollten wesentliche Unterschiede zwischen den Berufsqualifikationen festgestellt werden, wird die zuständige Behörde zusätzlich prüfen, ob diese Unterschiede durch andere Nachweise wie Weiterbildungen, relevante Arbeitszeugnisse oder nachgewiesene Berufserfahrung ausgeglichen werden können.

Phase 1

  • Sprache

Phase 2

  • Visum

Phase 3

  • Einreise

Wer ist für die Anerkennung zuständig?

Die Zuständigkeit für die Anerkennung liegt bei den Behörden der jeweiligen Bundesländer in Deutschland, wenn es um reglementierte Berufe geht.

Im Bereich der nicht-reglementierten Berufe obliegt die Durchführung der Gleichwertigkeitsprüfung den Kammern. Allerdings variiert die Organisation je nach Kammerbereich. Bei Industrie- und Handelskammern (IHK) wird die Prüfung größtenteils zentral von der IHK FOSA (Foreign Skills Approval) in Nürnberg durchgeführt. Im Handwerk hingegen ist die Anerkennung dezentral organisiert, sodass jede Handwerkskammer (HWK) in Deutschland Anträge entgegennimmt und über die Anerkennung entscheidet. Für reglementierte Berufe, bei denen der Berufszugang staatlich geregelt ist, richtet sich die Zuständigkeit nach den entsprechenden Fachgesetzen und den Bestimmungen der Bundesländer.

Es gibt verschiedene Anerkennungsstellen, die für das Verfahren verantwortlich sind. Beispiele dafür sind ZAB, anabin, Schulinformationszentren, ZAA, Sozialbehörde und Ärztekammer.

Wie hoch sind die Kosten und wie lange dauert das Anerkennungsverfahren?

Die Kosten für die Anerkennung richten sich nach den Gebührenregelungen der jeweiligen Bundesländer und variieren je nach individuellem Aufwand für das Verfahren. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel drei bis sechs Monate. Die Kosten liegen üblicherweise zwischen 100 und 850 €. Zusätzlich können weitere Kosten für Übersetzungen und Beglaubigungen anfallen, die ebenfalls vom Antragsteller zu tragen sind.

Wie gehe ich mit einer teilweisen Anerkennung um?

Wenn die zuständige Behörde nach Prüfung der vorgelegten Nachweise feststellt, dass wesentliche Unterschiede zwischen Ihrer ausländischen und der deutschen Berufsqualifikation bestehen (Defizitbescheid), besteht die Möglichkeit, diese Unterschiede durch die Teilnahme an Anpassungsmaßnahmen auszugleichen.

Eine positive Bewertung Ihres Antrags auf Gleichwertigkeit bedeutet, dass Ihre Qualifikation vollständig anerkannt wurde und keine weiteren Maßnahmen erforderlich sind.

Bei einer teilweisen Anerkennung sollten Sie wissen, dass Ihre ausländische Berufsqualifikation in einigen Aspekten gut mit der deutschen Berufsqualifikation vergleichbar ist, während es in anderen Bereichen Unterschiede gibt. Um die volle Gleichwertigkeit zu erlangen, müssen Sie möglicherweise an Anpassungsqualifizierungen teilnehmen.

Eine negative Bewertung der Gleichwertigkeit bedeutet, dass Ihre ausländische Qualifikation nicht mit der deutschen Qualifikation vergleichbar ist, und Ihr Antrag wird abgelehnt.

Welche Arten von Schulabschlüssen können anerkannt werden?

Es existieren drei Arten von Schulabschlüssen, die anerkannt werden können:

1. Erster allgemeinbildender Schulabschluss (ESA)

2. Mittlerer Schulabschluss (MSA)

3. Fachhochschulreife, Fachgebundene Hochschulreife und Allgemeine Hochschulreife

1. Erster allgemeinbildender Schulabschluss (ESA)

Um eine gleichwertige Anerkennung der im Ausland erworbenen Schulzeugnisse als ESA zu erhalten, müssen Sie nachweisen, dass Sie mindestens neun Jahre erfolgreich eine allgemeinbildende Schule besucht haben. In einigen Herkunftsländern kann diese Dauer auch zehn oder elf Jahre betragen.

Darüber hinaus müssen Sie die erfolgreiche Teilnahme an folgenden Fächern nachweisen:

⦁ Sprachen, einschließlich der Muttersprache und gegebenenfalls einer Fremdsprache

⦁ Mathematik

⦁ Ein naturwissenschaftliches Fach wie Biologie, Physik oder Chemie

⦁ Ein sozialkundliches Fach wie Geschichte, Politik oder Sozialkunde

2. Anerkennung des mittleren Schulabschlusses (MSA)

Um eine gleichwertige Anerkennung der im Ausland erworbenen Schulzeugnisse in Bezug auf den mittleren Schulabschluss zu erhalten, müssen Sie nachweisen, dass Sie mindestens zehn Jahre erfolgreich eine allgemeinbildende Schule besucht haben. In einigen Herkunftsländern kann diese Dauer auch elf oder zwölf Jahre betragen.

Darüber hinaus müssen Sie die erfolgreiche Teilnahme an folgenden Fächern nachweisen:

⦁ Sprachen, einschließlich der Muttersprache und gegebenenfalls einer Fremdsprache

⦁ Mathematik

⦁ Ein naturwissenschaftliches Fach wie Biologie, Physik oder Chemie

⦁ Ein sozialkundliches Fach wie Geschichte, Politik oder Sozialkunde

3. Fachhochschulreife, Fachgebundene Hochschulreife und Allgemeine Hochschulreife

Bei der Anerkennung der Hochschulabschlüsse muss man grundsätzlich unterscheiden: Wollen Sie in einem reglementierten Beruf arbeiten (z.B. Arzt oder Rechtsanwalt), ist die Anerkennung Ihres Hochschulabschlusses in jedem Fall Voraussetzung. Wenn Sie als Akademiker in einem nicht reglementierten Beruf tätig sein wollen (z.B. als Informatiker oder Mathematiker), benötigen Sie diese Anerkennung nicht unbedingt.

Wollen Sie allerdings aus einem Nicht-EU-Land nach Deutschland einwandern und benötigen zum Zweck der Arbeitsaufnahme ein Visum, wird die Anerkennung wieder relevant. Hier müssen Sie nachweisen, dass man Ihren ausländischen Hochschulabschluss mit einem deutschen vergleichen kann.

Die Datenbank „anabin“, die von der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) betrieben wird, stellt dabei wichtige Informationen zur Bewertung ausländischer Bildungsnachweise zur Verfügung. Diese Informationen sind eine wichtige Entscheidungsgrundlage für Behörden und Hochschulen, die in Deutschland für die Anerkennung von ausländischen Bildungsnachweisen zuständig sind. Außerdem ist diese Datenbank ein wichtiges Informationsangebot für Arbeitgeber, Arbeitnehmer sowie auch für die Öffentlichkeit. Sie bietet fundiertes Wissen und verschafft jedem die Möglichkeit, seine ausländische Qualifikation einschätzen zu können.

Die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) ist die maßgebliche Einrichtung in Deutschland für die Bewertung von ausländischen Qualifikationen, einschließlich schulischer, beruflicher und Hochschulabschlüsse.