Die genauen Voraussetzungen können je nach individueller Situation unterschiedlich sein und sollten vor der Antragstellung sorgfältig geprüft werden. Die Einbürgerung erfolgt in der Regel durch einen Antrag bei der zuständigen Einbürgerungsbehörde. Nach positiver Prüfung des Antrags und Erteilung der Einbürgerungsurkunde muss die Person den Einbürgerungseid leisten und erhält dann die deutsche Staatsbürgerschaft.
Es gibt auch Sonderregelungen, die es zum Beispiel Personen mit besonderen Verdiensten oder langjährigem Aufenthalt in Deutschland erleichtern, die deutsche Staatsbürgerschaft zu erwerben.