ARBEITSVERTRAG

Sie möchten arbeiten, haben sich für einen Job beworben und haben eine Zusage bekommen?
Dann erhalten Sie einen Arbeitsvertrag, in dem die rechtsverbindlichen Vereinbarungen zwischen Ihnen und Ihrem Arbeitgeber schriftlich dargelegt und klar definiert werden.
Wir möchten Ihnen kurz eine Übersicht verschaffen, worauf Sie bei einem Arbeitsvertrag und beim Eingehen eines Arbeitsverhältnisses achten müssen.
Ihr Vertrag enthält unter anderem Informationen über Ihre Funktion, Ihre Verantwortungen, Ihre Verpflichtungen, Ihr Gehalt sowie Ihre Urlaubstage. Es ist sehr wichtig, dass Sie sich den Vertrag gut durchlesen und alles sehr gut verstehen, bevor Sie ihn endgültig unterschreiben.  Wenn Sie etwas nicht verstehen, zögern Sie bitte nicht, in der Personalabteilung oder beim Personalverantwortlichen des Unternehmens nachzufragen.

Was gehört in einen Arbeitsvertrag?

Bitte achten Sie darauf, dass die unten aufgeführten Informationen in Ihrem Arbeitsvertrag vorhanden und insbesondere auch fehlerfrei dargestellt sind: 

⦁ Name und Adresse von Ihnen und des Unternehmens 

⦁ Das Datum des Beginns Ihres Arbeitsverhältnissess 

⦁ Ihre wöchentliche Arbeitszeit 

⦁ Ein Hinweis, ob es sich um einen befristeten oder unbefristeten Arbeitsvertrag handelt. Im Falle einer Befristung: Das Enddatum des Vertrags.

⦁ Die Dauer einer möglichen Probezeit und eventuelle Möglichkeiten zur beidseitigen Vertragsauflösung in dieser Phase

⦁ Die Dauer des jährlichen Erholungsurlaubs (in Tagen)

⦁ Ihr Arbeitsentgelt inklusive Prämien und Zuschläge und wann Ihr Gehalt ausgezahlt wird. Hinweis: Es werden im Regelfall Bruttovergütungen vereinbart. Von diesen Beträgen werden noch Steuern und Abgaben für die Sozialversicherung wie Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung abgezogen. 

⦁ Ihr Einsatzort sowie ein Hinweis, falls geplant ist, Sie an mehreren Einsatzorten einzusetzen.

⦁ Ihr Aufgabengebiet sowie Ihre Verantwortlichkeiten im Unternehmen.

⦁ Fristen in Bezug auf mögliche Kündigungen (sowohl für Sie wie auch für das Unternehmen).

Ein Hinweis auf bestimmte Tarifverträge, die für Ihr Unternehmen gelten. In manchen Wirtschaftsbereichen werden diese zwischen Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften geschlossen, um z.B. Entgelte oder Urlaubsansprüche zu regeln. Auch besteht die Möglichkeit, dass solche Verträge direkt im Unternehmen mit dem Betriebsrat geschlossen werden.