VISUM ZUM STUDIEREN
Sollten Sie sich dazu entschieden haben, ein Studium in Deutschland zu absoliveren, benötigen Sie dafür ein Studentenvisum. Für ein Studium bis zu einer Dauer von 3 Monaten reicht ein Schengen-Visum und für ein Studium von mehr als 3 Monaten wird ein deutsches nationales Visum benötigt. Wenn Sie mit einem nationalen Visum nach Deutschland eingereist sind, müssen Sie Ihren Aufenthalt verlängern, indem Sie bei der zuständigen Ausländerbehörde eine Aufenthaltserlaubnis für ein Studium in Deutschland beantragen. Sie brauchen neben Ihrem Visum und ihrer Aufenthaltserlaubnis außerdem eine Hochschulzugangsberechtigung. Die Hochschulzugangsberechtigung wird Ihnen ausgestellt, wenn Ihr Schulabschluss gleichwertig mit einer deutschen Hochschulreife ist.
Die erforderlichen Sprachkenntnisse, um in Deutschland studieren zu können liegen aktuell bei einem TelC Deutsch C1 Sprachniveau bzw. bei einem B2 Hochschulzertifikat. Als Studieninteressierter in Deutschland müssen Sie bestimmte Finanzierungsnachweise erbringen: è Sie müssen nachweisen können, dass Sie ihren Lebensunterhalt während ihrer Zeit in Deutschland selbst sichern. Dazu überweisen Sie ca. 934€ pro Monat den Sie in Deutschland bleiben wollen, auf ein Sperrkonto. è Zusagen und Nachweise über die Einkommensnachweise und das Vermögen Ihrer Eltern.
Die durchschnittliche Bearbeitungszeit für ein deutsches Studentenvisum beträgt bis zu 25 Tage. Die Bearbeitungszeiten variieren je nach Antragsland und deutscher Botschaft. Alle anderen Anträge auf ein deutsches Studienvisum werden in der Regel innerhalb von 3 Monaten bearbeitet. Nach erfolgreichem Abschluss Ihres Studiums in Deutschland haben Sie die Möglichkeit, eine 18-monatige Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitssuche zu beantragen. Bei der Suche nach einem qualifizierenden Job können Sie in Deutschland jede Art von Job annehmen, um Ihren Lebensunterhalt zu sichern. Sollten Sie nach Abschluss Ihres Studiums eine Arbeitsstelle finden, können Sie eine Aufenthaltserlaubnis für Fachkräfte oder eine Blaue Karte EU erhalten..
Phase 1
- Sprache
Phase 2
- Visum
Phase 3
- Einreise