NIEDERLASSUNGSERLAUBNIS

Was ist eine Niederlassungserlaubnis?

Eine Niederlassungserlaubnis ist eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis, die es einem Ausländer oder einer Ausländerin ermöglicht, dauerhaft in Deutschland zu leben und zu arbeiten. Im Gegensatz zur befristeten Aufenthaltserlaubnis ist die Niederlassungserlaubnis nicht an Bedingungen wie einen bestimmten Arbeitsvertrag oder einen bestimmten Zweck gebunden. Sie gibt dem Inhaber oder der Inhaberin das Recht, uneingeschränkt in Deutschland zu leben und zu arbeiten und sich auch in anderen EU-Ländern frei zu bewegen.

Eine Niederlassungserlaubnis kann unter bestimmten Voraussetzungen erworben werden.

Dazu gehören in der Regel:

⦁ Der Besitz einer Aufenthaltserlaubnis oder Blue Card und Erfüllung bestimmter Bedingungen wie zum Beispiel eine bestimmte Zeit in Deutschland gearbeitet haben oder ausreichende Deutschkenntnisse nachweisen können.

⦁ Der Besitz eines deutschen Hochschulabschlusses oder eines vergleichbaren ausländischen Hochschulabschlusses und der Nachweis einer angemessenen Erwerbstätigkeit.

⦁ Der Besitz eines langfristigen Aufenthaltsstatus als EU-Bürger oder EU-Bürgerin.

Die genauen Voraussetzungen können je nach individueller Situation variieren. Die Niederlassungserlaubnis kann bei der zuständigen Ausländerbehörde beantragt werden. Die Antragstellung ist normalerweise persönlich erforderlich, und es müssen alle erforderlichen Dokumente, wie zum Beispiel ein gültiger Reisepass, Arbeitsverträge oder Nachweise der Qualifikation, vorgelegt werden.