Für ein Arbeitsvisum müssen Sie eine qualifizierte Fachkraft sein, deren im Ausland erworbener Berufs- bzw. Studienabschluss mit einem deutschen Abschluss vergleichbar ist. Dies wird im Rahmen des Anerkennungsverfahrens überprüft. Das Arbeitsvisum ist an ein konkretes Stellenangebot gebunden und setzt eine Ausbildung voraus, die dem Qualifikationsniveau deutscher Arbeitnehmer entspricht. Eventuell müssen Sie eine Berufsausübungserlaubnis vorweisen. Arbeitnehmer, die älter als 45 Jahre sind, müssen ein Mindestgehalt von 46.530 Euro brutto (Stand 2022) nachweisen oder eine alternative Altersversorgung nachweisen.