VISUM ZUR SELBSTSTÄNDIGKEIT

 Sollten Sie in Deutschland ihr eigenes Unternehmen gründen wollen, dann brauchen Sie auch dafür eine Aufenthaltserlaubnis.

Voraussetzung für ein Visum ist, dass Ihre Geschäftsidee von wirtschaftlichem Interesse oder regionalem Bedarf ist, oder dass Ihre Geschäftsidee positive Auswirkungen auf die deutsche Wirtschaft haben wird. Wenn Sie als Freiberufler in Deutschland arbeiten möchten, müssen Sie Angaben zur Projektfinanzierung machen und benötigen eine Erlaubnis zur Ausübung der gewünschten freiberuflichen Tätigkeit. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, können Sie sich für eine freiberufliche Tätigkeit bewerben und erhalten nach Prüfung eine Aufenthaltserlaubnis nach § 21 Abs. 5 AufenthG. 

Wenn Sie über 45 Jahre alt sind, müssen Sie zusätzlich nachweisen, dass Sie über ausreichende Vorsorgereserven verfügen. Diese Aufenthaltstitel sind zunächst auf drei Jahre befristet und können dann in einen unbefristeten Aufenthaltstitel umgewandelt werden

Phase 1

  • Sprache

Phase 2

  • Visum

Phase 3

  • Einreise