SOZIALVERSICHERUNG

Die gesetzliche Krankenversicherung

Die Krankenversicherung ist sehr wichtig und in Deutschland vorgeschrieben. Sie dient dazu, die Kosten für Arztbesuche sowie für Arzneimittel und Therapiemaßnahmen zu decken. Der Beitrag für gesetzlich Versicherte liegt bei ca.14,6 Prozent. Der Abzug vom Gehalt beträgt allerdings nur 7,3 Prozent (also die Hälfte), da Ihr Arbeitgeber die andere Hälfte übernimmt. 

Die gesetzliche Rentenversicherung  

Sie zahlen in die Rentenversicherung, um im Alter einen Anspruch auf Rente zu haben. Während der beruflichen Karriere zahlt der Arbeitnehmer 9,3 Prozent vom Bruttogehalt. Der Arbeitgeber übernimmt parallel noch einmal den gleichen Betrag. Dieser Satz von 18,6 Prozent ist in Deutschland einheitlich. 

Die gesetzliche Pflegeversicherung  

Die Pflegeversicherung springt ein, wenn die Krankenkasse nicht mehr zahlt, weil beispielsweise ein Arbeitnehmer pflegebedürftig geworden ist. Diese Versicherung liegt einheitlich bei 2,55 Prozent, die sich ebenfalls Arbeitnehmer und Unternehmen gleichermaßen teilen. 

Die gesetzliche Unfallversicherung:

Sie trägt die Kosten für die medizinische Behandlung und die Wiedereingliederung ins Arbeitsleben nach einem Arbeitsunfall oder bei Berufskrankheiten.

Die gesetzliche Arbeitslosenversicherung  

Die Arbeitslosenversicherung gehört ebenfalls zu den Sozialabgaben. Sie zahlt Arbeitslosen für eine bestimmte Zeit ein Einkommen aus, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Unter anderem müssen die Erwerbslosen nachweisen, dass Sie wieder aktiv nach einer Anstellung suchen. Außerdem müssen Sie innerhalb der letzten zwei Jahre mindestens ein Jahr in die Versicherung eingezahlt haben.   Insgesamt werden 3 Prozent in die Versicherung einbezahlt und auch hier fällt nur die Hälfte (1,5 Prozent) auf den Arbeitnehmer zurück. Befreit sind von dieser Versicherung Beamte, Soldaten und auch Mini-Jobber

Das gut ausgebaute Sozialsystem in Deutschland bietet unter anderem grundlegende Absicherung, wenn Sie z.B. von Krankheit oder Arbeitslosigkeit betroffen sind.
Wenn Sie in Deutschland sozialversicherungspflichtig arbeiten, müssen Sie Mitglied in bestimmten Versicherungen sein und automatisch Beiträge einzahlen. Diese sind wie folgend:

1.Krankenversicherung:

Die Krankenversicherung ist eine Sozialversicherung, die medizinische Behandlungen, Arzneimittel und andere Gesundheitsleistungen abdeckt. Sie gewährleistet, dass Versicherte im Krankheitsfall angemessene medizinische Versorgung erhalten. Die Beiträge werden von den Versicherten und in einigen Ländern auch von den Arbeitgebern bezahlt.

2.Rentenversicherung:

Die Rentenversicherung ist eine Sozialversicherung, die den Menschen im Rentenalter eine finanzielle Absicherung bietet. Durch regelmäßige Beitragszahlungen während des Arbeitslebens erwerben die Versicherten Ansprüche auf eine Rente. Die Rentenversicherung sorgt dafür, dass Menschen im Ruhestand ihren Lebensunterhalt bestreiten können.

3.Arbeitslosenversicherung:

Die Arbeitslosenversicherung unterstützt Menschen, die unverschuldet arbeitslos geworden sind, finanziell und bietet ihnen Unterstützung bei der Suche nach einer neuen Beschäftigung. Sie hilft dabei, Einkommensverluste abzufedern und Arbeitslosen bei der Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt zu unterstützen. Die Beiträge werden von Arbeitnehmern und Arbeitgebern gemeinsam getragen.

 

4.Unfallversicherung:

Die Unfallversicherung schützt Arbeitnehmer vor den finanziellen Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Sie gewährt Leistungen wie medizinische Behandlung, Rehabilitation und Rentenzahlungen. Die Beiträge zur Unfallversicherung werden in der Regel allein vom Arbeitgeber getragen.

5.Pflegeversicherung:

Die Pflegeversicherung bietet finanzielle Unterstützung und Leistungen für Menschen, die aufgrund von Pflegebedürftigkeit Unterstützung im Alltag benötigen. Sie deckt Kosten für pflegerische Leistungen ab und unterstützt Pflegebedürftige und deren Angehörige bei der Bewältigung der Herausforderungen der Pflege. Die Beiträge zur Pflegeversicherung werden sowohl von Arbeitnehmern als auch von Arbeitgebern bezahlt.

Die Sozialversicherungsnummer

Sobald Sie eine Arbeit in Deutschland haben, bekommen Sie einen Sozialversicherungsausweis, welcher eine Sozialversicherungsnummer enthält. Es ist wichtig, dass Sie diese Nummer Ihrem Arbeitgeber mitteilen und Ihren Sozialversicherungsausweis gut aufbewahren. Bei Verlust des Ausweises müssen Sie einen Ersatz bei der Deutschen Rentenversicherung anfordern.