VISUM ZUR BERUFSQUALIFIZIERUNG
Das Qualifizierungsvisum
Sie wollen in Deutschland arbeiten? Dann müssen Sie zunächst Ihre Schul- oder Berufsausbildung anerkennen lassen. Kommt die zuständige Stelle nach Prüfung der vorgelegten Nachweise zu dem Schluss, dass wesentliche Unterschiede zwischen ausländischen und deutschen Berufsqualifikationen bestehen, können diese Unterschiede durch Anpassungsmaßnahmen ausgeglichen werden. Die Kosten für Anpassungsmaßnahmen sind jedoch vom Antragsteller zu tragen. Dies können theoretische oder praktische Maßnahmen sein. Es ist jedoch darauf zu achten, dass vor Antragstellung das entsprechende Akkreditierungsverfahren abgeschlossen ist und eine entsprechende Lückenmeldung vorliegt.
Ein Defizitbescheid ist ein Dokument, das angibt, was zu Ihrer Prüfung verlangt wird. Diesen Defizitbescheid erhalten Sie von der für das Bundesland zuständigen zentralen Akkreditierungsstelle.
Wenn Ihr Gleichwertigkeitsantrag positiv beurteilt wird, bedeutet dies, dass Ihnen die volle Gleichwertigkeit zuerkannt wurde. Damit werden Ihre Qualifikationen anerkannt.
Bei teilweise positiver Gleichwertigkeit müssen Sie wissen, dass Ihre ausländische Berufsqualifikation in einigen Punkten mit der deutschen Berufsqualifikation vergleichbar ist, in anderen jedoch nicht. Das bedeutet für Sie, dass Sie Anerkennungsmaßnahmen nachholen müssen.
Negative Gleichwertigkeit bedeutet, dass Ihre ausländischen und deutschen Qualifikationen nicht miteinander verglichen werden können. Für Sie bedeutet dies, dass Ihr Antrag abgelehnt wurde.
Wenn Sie in der IT arbeiten möchten, gelten besondere Regeln. Ein Fachinformatiker kann auch als Arbeitnehmer ohne formalen Berufsabschluss eine Aufenthaltserlaubnis in Deutschland erhalten. Diese Personen müssen lediglich mindestens 3 Jahre IT-Erfahrung (innerhalb der letzten 7 Jahre) und ein B1-Deutschniveau nachweisen.
Wichtig ist in dieser Zeit natürlich auch die finanzielle Absicherung. (Kontosperrung) Parallel zu den theoretischen Fördermaßnahmen ist die Aufnahme einer Zweitbeschäftigung möglich, sofern dies im Zusammenhang mit der für die spätere Tätigkeit erforderlichen Fachkunde steht.
Genauer gesagt können wir die folgenden Beispiele geben:
Akkreditierung richtet sich an Arzt als Pflegehelfer oder Apotheker Akkreditierung richtet sich an Apotheker. Für nicht reglementierte Berufe gelten berufsgenossenschaftliche Anforderungen
Zum Beispiel, wenn eine Person bereits während der Qualifizierungsmaßnahmen zum Maurer als Maurer oder Bauarbeiter tätig war.
Phase 1
- Sprache
Phase 2
- Visum
Phase 3
- Einreise