AUSBILDUNGSVISUM

Als Drittstaatsangehöriger haben Sie die Möglichkeit, ein Visum zu erhalten, um eine betriebliche Ausbildung in Deutschland zu absolvieren. Hierfür benötigen Sie einen im Ausland erworbenen Schulabschluss, der als gleichwertig mit einem deutschen Abschluss anerkannt ist, sowie ein Sprachniveau von mindestens B1 und die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit. Falls Sie hingegen einen Beruf an einem Berufskolleg oder einer vergleichbaren Einrichtung studieren möchten, ist keine Zustimmung erforderlich. Nach Abschluss Ihrer Berufsausbildung können Sie ein Jahr in Deutschland bleiben und einen Arbeitsplatz suchen, der zu Ihrer Ausbildung passt. Den notwendigen Aufenthaltstitel können Sie bei der zuständigen Ausländerbehörde beantragen. Während dieser Zeit dürfen Sie eine Erwerbstätigkeit ausüben, um Ihren Lebensunterhalt zu sichern.

Zusätzliche Arbeit während der Ausbildung:

Während Ihrer Ausbildung in Deutschland können Sie zusätzlich 10 Stunden pro Woche im eigenen Ausbildungsbetrieb oder in einem anderen Unternehmen arbeiten. Dies ermöglicht Berufsschülern, sich etwas dazu zu verdienen, um ihren Lebensunterhalt zu unterstützen. Falls Sie einen Arbeitsplatz finden, der Ihren Qualifikationen entspricht, können Sie bei der Ausländerbehörde eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.

Bewerbungsprozess:

Als Bewerber aus einem Nicht-EU-Land benötigen Sie für eine Berufsausbildung in Deutschland ein Visum. Zuerst müssen Sie eine geeignete Ausbildung in Deutschland finden und sich bei dem Unternehmen bewerben. Bei positivem Feedback wird ein Vorstellungsgespräch mit dem Unternehmen arrangiert.

Wenn das Vorstellungsgespräch erfolgreich verläuft, erhalten Sie einen Ausbildungs- oder Arbeitsvertrag, den Sie zusammen mit anderen Unterlagen für die Beantragung eines Visums bei der deutschen Botschaft oder dem deutschen Konsulat vorlegen können.

Phase 1

  • Sprache
  • Anerkennung
  • Arbeitsvertrag / Jobangebot
  • Zustimmung der BA
  • mindestgehalt bei über 45 J. 48180,- Euro im Jahr oder Altersversorgung

Phase 2

  • Visum beantragen
  • Krankenversicherung
  • Wohnmöglichkeit abklären
  • Flugticket kaufen
  • sich auf Deutschland vorbereiten

Phase 3

  • Einreise
  • Termin bei der Ausländerbehörde
  • Aufenthaltserlaubnis beantragen
  •  Hvv, Bank, Wohnung, Telefon …
  • Onboarding
  • 1. Arbeitstag vorbereiten

Phase 1

  • Sprache

Phase 2

  • Visum

Phase 3

  • Einreise