VISUM ZUR ARBEITSPLATZSUCHE

Phase 1

  • Sprache
  • Anerkennung
  • Arbeitsvertrag / Jobangebot
  • Zustimmung der BA
  • mindestgehalt bei über 45 J. 48180,- Euro im Jahr oder Altersversorgung

Phase 2

  • Visum beantragen
  • Krankenversicherung
  • Wohnmöglichkeit abklären
  • Flugticket kaufen
  • sich auf Deutschland vorbereiten

Phase 3

  • Einreise
  • Termin bei der Ausländerbehörde
  • Aufenthaltserlaubnis beantragen
  •  Hvv, Bank, Wohnung, Telefon …
  • Onboarding
  • 1. Arbeitstag vorbereiten

Ein Visum zur Arbeitssuche in Deutschland ist eine Aufenthaltserlaubnis, mit der Sie sich sechs Monate im Land aufhalten und Arbeit suchen können. Wenn Sie nach sechs Monaten eine Stelle finden, erhalten Sie ein deutsches Arbeitsvisum bzw. eine deutsche Arbeitserlaubnis und können dort arbeiten und leben.  Das Visum zur Arbeitssuche bezieht sich tatsächlich nur auf die Arbeitssuche in Deutschland. Bitte bewilligen Sie bei erfolgreicher Jobsuche rechtzeitig ein Arbeitsvisum. Das Visum für Arbeitssuchende und das Arbeitsvisum unterscheiden sich. Ohne das Arbeitsvisum dürfen Sie in Deutschland keine Stelle antreten. 

Um ein Visum zur Arbeitssuche in Deutschland zu erhalten, brauchen Sie einen deutschen oder anerkannten ausländischen Hochschulabschluss. Ebenfalls ist es möglich das Visum mit einem deutschen Berufsabschluss oder einem anerkannten gleichwertigen Berufsabschluss zu erhalten.  

Bei einem reglementierten Beruf müssen Sie eine Berufsausübungserlaubnis vorweisen. Andernfalls dürfen Sie ihren Beruf in Deutschland nicht ausüben. 

In der Regel müssen Sie mindestens ein Sprachniveau von B1 vorweisen können, in einigen Fällen bzw. bei bestimmten Berufen muss ein höheres Sprachniveau, welches zur Ausübung des Berufes nötig ist, vorgewiesen werden. 

Sie müssen während Ihrer Zeit in der Lage sein können, für ihren Lebensunterhalt zu sorgen. Entsprechende Nachweise müssen bei Antragsstellung vorliegen. 

Phase 1

  • Sprache

Phase 2

  • Visum

Phase 3

  • Einreise